Gemeindliche Freiheiten


Ursprünglich stand der Landgemeinde (dem Heimgerede) der Centurio (Zender oder Heimburge) vor, so für das Jahr 1393 mit Henne Peters Sohn erstmals namentlich überliefert. Das historische Schöffensiegel der Gemeinde - das heutige Ortswappen - betont die alte Reichstraditon der „universitatis de ellenze“. Der gespaltene Schild stellt vor das Trierer Kreuz zur linken, den halben Reichsadler zur rechten. Nach dem Schöffenweistum von 1461 durfte die Gemeinde nicht nur alljährlich ihren Heimburgen (Bürgermeister) und die Geschworenen wählen, sie besaß auch das Privileg, den Gerichtsvogt zu bestimmen und genoss ein Drittel der Gerichtsbußen. Vom Stolz der Bürgerschaft zeugt noch heute das prachtvolle spätgotische Rathaus aus dem Jahr 1541, das den 1337 erwähnten Vorgängerbau ersetzte. Die Gemeinde betrieb die Fähre nach Beilstein und verfügte über Schule und Hospital. Auch in Poltersdorf befand sich ein Gemeindehaus. 




Poltersdorf entwickelte sich im 16. Jahrhundert zu einem ansehnlichen Flecken und bildete gemäß dem Feuerbuch von 1563 mit 127 Haushaltungen (ca. 550 Einwohnern) nach der Stadt Cochem die größte Gemeinde im gleichnamigen kurtrierischen Oberamt. 

Der Kurfürst sicherte Beilsteiner Juden Wohnrecht und Geleit in Ellenz zu. Zahlreiche Söhne der Gemeinde sind aus dieser Zeit in den Matrikeln deutscher und ausländischer Universitäten nachweisbar. Einer von Ihnen, Lucas Muranus, der als einer der ersten Moselaner am Germanicum in Rom studiert hatte, stiftete seiner Heimatgemeinde 1585 die noch heute bewunderte Silbermonstranz. Die Entwicklung der frühmodernen Landesherrschaft war für die Blüte der Gemeinde und des gesamten Mosellandes in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts eine wichtige Voraussetzung. Sie bürgte für Rechtssicherheit und Landfrieden, erlaubte Bildung, gesellschaftlichen Aufstieg und wirtschaftliches Wachstum. Sie brachte aber auch eine erhebliche Einschränkung gemeindlicher Freiheiten mit sich. 1506 setzt der Trierer Kurfürst erstmals aus eigener Machtvollkommenheit einen Vogt ein. Im gleichen Jahr lösen die um ihre Rechte bedachten Ellenz-Poltersdorfer bei der Huldigung in Cochem tumultartige Szenen aus, in deren Folge der anwesende Kurfürst Jakob II. auf sein Schiff fliehen und die feierliche Veranstaltung abgebrochen werden muss. Das örtliche Hochgericht verliert alsbald an Bedeutung und Selbständigkeit. Nach und nach werden alle wichtigen Prozesse an das Cochemer Stadtgericht bzw. den dortigen Amtmann gezogen. Im 18. Jahrhundert ist das nunmehr sogenannte Unterschöffengericht nur noch für Grundstücks- und Pfandangelegenheiten zuständig. Trotz allem war die gemeindliche Selbständigkeit auch seinerzeit noch deutlich stärker ausgeprägt als sie es unter der nachfolgenden preußischen Herrschaft sein sollte. Nicht umsonst behauptete man, dass es sich unter dem erzbischöflichen Krummstab gut leben lasse.

(Verfasser: Michael Hermes)