Viele Beherbergungsbetriebe in Ellenz-Poltersdorf beteiligen sich am Gäste-Ticket im Landkreis Cochem-Zell und dürfen somit für ihre Gäste einen Freifahrtschein ausstellen. Das Gäste-Ticket gilt ausschließlich im ÖPNV (in Zügen in der 2. Klasse) – auf allen Bahn- und Buslinien. Auf den gesamten Buslinien im VRM-Gebiet ( mit der Zug ab Bullay bis Traben-Trarbach und 500 Richtung Daun bis Ulmen zu den Eifelmaaren ) auch darüber hinaus!
Nach der erfolgreichen Einführung des Gästetickets im vergangenen Jahr mit vielen positiven Rückmeldungen von unseren Urlaubsgästen, haben in diesem Jahr weitere Beherbungsbetriebe das Gästeticket in ihr Angebot aufgenommen.
Zusätzlich erhalten Sie in diesem Jahr mit dem Gästeticket Vergünstigungen bei: z.B. Burg Eltz, Burg Pyrmont, Stiftsmuseum Karden, Panoramabahn, Burg Cochem, Freibad Ellenz-Poltersdorf, Freizeitzentrum Cochem, Fahrradverleih Kreutz, Fähre Alf, Vulkantherme Bad Bertrich, Wild- u. Freizeitpark Klotten und Sesselbahn Cochem usw. 
Genießen Sie Ihren Urlaub, ohne auf den eigenen PKW angewiesen zu sein!
Am Gäste-Ticket beteiligte Beherbergungsbetriebe bieten Ihnen während Ihres Aufenthaltes einen besonderen Mobilitäts-Service! Denn im Zeitraum vom 01.04.2020 bis 31.03.2021 können sie Ihnen ein Gäste-Ticket ausstellen. Damit haben Sie als Urlauber für alle Linienbusse und Züge des öffentlichen Personen-Nahverkehrs (ÖPNV) im gesamten VRM-Gebiet einen „Freifahrtschein“.
Davon ausgenommen ist lediglich der sog. Reichsburg-Shuttlebus in Cochem (Linie 781).Ausgenommen sind nur der sogenannte Reichsburg-Shuttlebus in Cochem (Linie 781) und der Sonderbetrieb der Eifelquerbahn zwischen Kaisersesch und Ulmen.
- Das
 Gäste-Ticket gilt ausschließlich im ÖPNV (in Zügen in der 2. Klasse) – 
auf allen Bahn- und Buslinien. Auf einigen Buslinien im VRM-Gebiet ( mit
 der Linie 720 bis Traben-Trarbach und 500 Richtung Daun bis Ulmen zu den Eifelmaaren )
 auch darüber hinaus!
- Achten Sie darauf, dass das 
Gäste-Ticket vollständig ausgefüllt ist (mit Stempel des 
Beherbergungsbetriebes, Name und Wohnort des Gastes mit An- und 
Abreisedatum). Kann der Abreisetag vorab nicht bestimmt werden, trägt 
Ihr Gastgeber den voraussichtlichen Tag Ihrer Abreise ein. Sollten Sie 
länger bleiben als vorgesehen, erhalten Sie ein neues Gäste-Ticket.
 
- Nachträgliche Veränderungen auf dem Gäste-Ticket machen es als Fahrschein ungültig.
- Das
 Gäste-Ticket gilt für die Personenbeförderung. Mitnahme von Fahrrädern 
ist werktags nach 09.00 Uhr, sonn- und feiertags ganztägig kostenfrei – 
soweit es die Kapazitäten der Fahrzeuge ermöglichen (es gibt 
Sonderbedingungen für die RegioRadler-Busse – www.regioradler.de). 
 Nutzen Sie an Schultagen das Gäste-Ticket in der Mittagszeit zwischen 13.00 und 14.00 Uhr möglichst nicht.
- Für
 die Mitnahme von Tieren gelten die jeweiligen Tarifregelungen des 
Verkehrsverbundes Rhein-Mosel (VRM) – nur in Boxen / Tragetaschen ist 
die Mitnahme kostenlos. 
- Mit dem Gäste-Ticket sollten 
Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis der Person dabei haben, 
die auf dem Gäste-Ticket namentlich benannt ist. 
 Kinder ab sechs Jahren benötigen ebenfalls ein eigenes Gäste-Ticket.
- Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Gastgeber, in den lokalen Tourist-Informationen und im Internet unter www.cochem-zell.de/gaeste-ticket .
 
- Das
 Gäste-Ticket gilt ausschließlich im ÖPNV (in Zügen in der 2. Klasse) – 
auf allen Bahn- und Buslinien. Auf einigen Buslinien im VRM-Gebiet ( mit
 der Linie 720 bis Traben-Trarbach und 500 Richtung Daun bis Ulmen zu den Eifelmaaren )
 auch darüber hinaus!



